
Auszug aus den Tarifen
Erw Jug Kinder SnowKids
2003-2006 2007-2016 2017 und jünger
Kinderland Eintritt 10.- 10.- 10.- 10.-
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ab 11:00 Uhr 31.- 27.- 23.- 10.-
ab 12:00 Uhr 29.- 25.- 22.- 10.-
Tageskarte 34.- 29.- 24.- 10.-
Stundenticket 1h 12.- 11.- 10.-
Stundenticket 2h 19.- 16.- 14.-
Stundenticket 3h 26.- 22.- 19.-
Stundenticket 4h 29.- 25.- 22.-
Neu: Wahlkarte Kinderland 12 Eintritte CHF 99.00
Die Wahlkarte ist persönlich und für die laufende Saison 22/23 gültig.
Wenn Sie mehr als 12 Eintritte benötigen kann die Karte
nach Ablauf für CHF 10.00 mit weitere 12 Eintritten aufgeladen werden.
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Alle Tarife...
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Wir führen keine eigenen Saisonabonnemente mehr.
Der Magic Pass ist auf allen Anlagen gültig.
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Auto Parkplatzgebühr
CHF 4.00 pro Tag oder CHF 35.00 pro Saison
Zahlungsmittel
Wir akzeptieren CHF, REKA, TWINT, Postcard, EC-Karten und die üblichen Kreditkarten.

Familienrabatt
Auf allen Vormittags-, Nachmittags- und Tageskarten sowie auf General- und Saisonabonnementen gewähren wir unsere beliebten Familienrabatte:
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ab 2 Erwachsene + 1 Kind bezahlt das 2. Kind CHF 10.-
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ab 1 Erwachsene + 2 Kinder bezahlt das 3. Kind CHF 10.-
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ab 1 Erwachsene + 1 Jugendliche + 1 Kind bezahlt das 2. Kind CHF 10.-
und alle weiteren Kinder bezahlen die SnowKids Tarife.
Kinder unter 6 Jahren (Jahrgang 2017 und jünger) bezahlen die günstigen SnowKids Tarife.
Informationen zu unseren Skiliftangeboten erhalten Sie hier:
Hansueli Vogt, Telefon 033 437 20 50, E-mail: h.u.vogt@bluewin.ch oder während des Skibetriebes an der Skiliftkasse Telefon 033 453 18 48.
Sie haben sicher Verständnis dafür, wenn wir Ihre Ausweise verlangen.
Mittagessen - verschiedene Verpflegungsmöglichkeiten
Im Eriz-Tal gibt es verschiedene Verpflegungsmöglichkeiten mit speziellen Angeboten. Lassen Sie sich überraschen und informieren Sie sich vor Ort.
AGB
Alle Skipässe ausser den Punktekarten sind persönlich und nicht übertragbar. Bei Missbrauch erfolgt sofortiger Kartenentzug. Der Betrieb kann je nach Schnee- und Witterungsverhältnissen teilweise oder ganz eingestellt werden. Keine Rückerstattung bei Schlechtwetter, Sperrung von Skiabfahrten, technischen Betriebsunterbrüchen, Abreise, Verlust. Rückerstattung bei Unfall oder Krankheit erfolgt nur gegen Vorlage eines Arztzeugnisses. Massgebend ist der Rückgabetag.